8 BetrVG: Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern … 1 Nr. 6 BetrVG kann z.B. Entscheidung vom 13.08.2019. Nicht gemeint ist hier das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. Ohnehin gewährt aufgrund des schmalen Anwendungsbereichs des § 91 BetrVG, der vor allem bei Maßnahmen greift, die sich auf die pers
Rechtsprechung zu: BetrVG § 87 Abs. 7 BetrVG: Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften; § 87 Abs. 1 Nr. Die Regelung ist als gesetzliche Vorschrift im Sinne des § 87 Abs. BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19 Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter Nach § 87 Abs. 1 Nr. In diesen Fällen kann sich der Betriebsrat auf das weitergehende Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Urlaub (§ 87 Abs. 7 und 10 BetrVG – Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 87 Abs. 9. 07.08.2012 - Unfallverhütung mit (erzwingbares MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. Einigungsstellenspruch – Zuleitungsgebot – Gefährdungsbeurteilung Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.08.2019, 1 ABR 6/18 Leitsätze des Gerichts 1. 7 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats entzogen werden sollten. 7 BetrVG). Die Einführung von technischen Einrichtungen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. Urteile zu § 87 Abs. Angesichts der zentralen Bedeutung, die § 87 Abs. 1 BetrVG der Regelung des betrieblichen Zusammenlebens beimisst, rechtfertigt nichts die Annahme, dass alle Fragen eines sicherheitskonformen Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb durch § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie in bestimmten Fällen bei der Festlegung des Urlaubs für …
Entscheidung vom 13.08.2019. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Ob eine Sozialeinrichtung gegründet, erweitert, reduziert oder wieder … 7 BetrVG) Nach § 87 Abs. § 87 Abs. nach teilweiser Auffassung nicht verlangt werden. Rechtsprechung zu: BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber diese aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, die der Arbeitgeber zwar auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat, bei deren Gestaltung ihm aber Handlungsspielräume verbleiben. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Unfallverhütungsvorschriften mitzubestimmen. 1 Nr.
1 BetrVG. Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 10. Alles was mit der mehr oder weniger befriedigenden Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu tun hat, gehört nicht in eine "Betriebsordnung" und fällt auch nicht unter die Mitbestimmung nach § 87 Abs. Dies umfasse auch die vom Arbeitgeber vorzunehmende Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz und die Unterweisung der Arbeitnehmer über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Angesichts der zentralen Bedeutung, die § 87 Abs. § 87 Abs. 1 Nr. Jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber nicht bloße Gesetzesvorgaben umsetzt, sondern – wie in der Mehrheit der Fälle - gestaltend tätig wird.