2 Satz 1, § 9 InsO. 1 Nr. Deshalb sind Ort, Zeit und Tagesordnung öffentlich bekannt zu machen, § 74 Abs. Hinsichtlich Ladung, Tagesordnung und Ablauf gelten die allgemeinen Vorschriften über Gläubigerversammlungen. 1 Prüfung des Insolvenzantrags. 1 InsO) stellen.Das Gericht sammelt diese Anträge bis zum Schlusstermin. Der Schlusstermin dient nach § 197 InsO der Erörterung der Schlussrechnung, und er bietet den Gläubigern auch die Möglichkeit, Einwendungen gegen die vorgesehene Art und Weise der Verteilung der Insolvenzmasse zu erheben. Schlägt dieser Versuch fehl, geht das Insolvenzverfahren in seinem Ablauf in die nächste Phase. Der Schlusstermin wird vom Insolvenzgericht im Internet öffentlich bekannt gemacht, findet aber erfahrungsgemäß kaum noch Interesse bei den Insolvenzgläubigern, da er wegen der nicht vorhersehbaren Dauer der Verwertung der Insolvenzmasse bis zu vielen Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen kann. 10. Verteilung . Hat der Schuldner die Hürde des § 287a InsO genommen, d.h. war sein Antrag auf Restschuldbefreiung zulässig, ist er längst nicht auf der sicheren Seite. Der Schlusstermin ist die letzte Gläubigerversammlung in dem Insolvenzverfahren. Hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt, bestimmt es nun einen Schlusstermin für die letzte Gläubigerversammlung (§ 197 InsO).In diesem Termin, der unter der Leitung des Insolvenzgerichts steht, muss der Insolvenzverwalter umfassend seine Schlussrechnung erläutern inklusive aller Einnahmen und Ausgaben (§ 197 Abs. Nach dem Schlusstermin bewilligt das Insolvenzgericht die Schlussverteilung nach dem eingereichten Verteilungsverzeichnis, soweit keine Einwendungen hiergegen erhoben werden. Nach Stellung eines Insolvenzantrags und dessen Eingang beim zuständigen Insolvenzgericht prüft es zunächst im Rahmen des sogenannten Insolvenzeröffnungsverfahrens, ob der Schuldner insolvenzfähig ist, was sowohl bei natürliche Personen als auch bei juristischen Personen, wie etwa Unternehmen, und Gesellschaften ohne … Die Gläubiger müssen darüber informiert werden, wie er gedenkt, seine Schulden zu begleichen. Im Schlusstermin berichtet der Insolvenzverwalter nochmals abschließend über das Insolvenzverfahren. Bevor die eigentliche Insolvenz starten kann, muss der Schuldner zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen.
Während des Insolvenzverfahrens können seine Gläubiger jederzeit Versagungsanträge (§ 290 Abs. Mit der Zustimmung zur Schlussverteilung bestimmt das Gericht auch ohne besonderen Antrag den Schlusstermin.