II S. 1744). Nach der bisherigen Regelung des Art. (6) Bei Anwendung der vorstehenden Absätze sind die der Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne jedes Jahr auf dieselbe Art zu ermitteln, es sei denn, daß ausreichende Gründe dafür bestehen, anders zu verfahren. (4) Die zuständigen Behörden der Vertragstaaten verständigen sich über die zur Durchführung dieses Abkommens erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen, insbesondere darüber, welche Nachweise die in einem der beiden Staaten ansässigen Personen herbeizubringen haben, um in dem anderen Staat in den Genuß der in diesem Abkommen vorgesehenen Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen zu kommen. Company tax, double taxation conventions, efforts to remove tax obstacles to cross-border trade, initiatives for small businesses, transfer pricing, harmful tax competition, and more. Deutschland und Belgien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, welches durch ein Zusatzabkommen und ein Protokoll erweitert wurde. (2) Bei Personen, die in Belgien ansässig sind, wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: 1. Keine der Bestimmungen dieses Abkommens ist so auszulegen, als hindere sie einen Vertragstaat, seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Verhinderung der Steuerumgehung und Steuerhinterziehung anzuwenden. (5) Bestehen zwischen Schuldner und Gläubiger oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und übersteigen deshalb die gezahlten Lizenzgebühren, gemessen an der zugrundeliegenden Leistung, den üblichen Betrag, den Schuldner und Gläubiger ohne diese Beziehungen vereinbart hätten, so wird Absatz 1 nur auf diesen letzten Betrag angewendet. Diese Bestimmung betrifft nicht die Einkünfte, die nach Artikel 9 in Belgien besteuert werden können. Belgien – Deutschland, Einkommen und Vermögen (1967), Artikel 15 Absatz 3 Punkt 1. (5) Die Begrenzung des Steuersatzes und die Steuerbefreiung, die in den Absätzen 2 und 3 vorgesehen sind, gelten nicht, wenn der in einem Vertragstaat ansässige Empfänger der Zinsen in dem anderen Vertragstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine Betriebstätte hat und das Darlehen, die Forderung oder die Einlage, für die diese Zinsen gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebstätte gehören. 2 und Art. Deutsch-belgisches Doppelbesteuerungsabkommen für Anfang 2018 ... die Föderalabgeordnete Kattrin JADIN bezüglich der heimlichen Ausarbeitung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Belgien heran getreten ist, hat die Ostbelgierin unmittelbar den Finanzminister befragt. 15 Abs. Doppelbesteuerungsabkommen Belgien - Deutschland: Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden für Arbeitstage im Homeoffice während der COVID-19-Krise Unsere Infozentren und Dienststellen sind vorübergehend für die Öffentlichkeit geschlossen. In diesem Fall kann der übersteigende Betrag der Lizenzgebühren in dem Vertragstaat, aus dem die Lizenzgebühren stammen, nach dessen Recht besteuert werden; die von diesem übersteigenden Betrag erhobene Steuer darf aber – unbeschadet der Anwendung des Artikels 9 – den Betrag nicht übersteigen, der zu erheben wäre, wenn es sich um Dividenden handelte. Der Ausdruck umfaßt in jedem Fall das Zubehör zum unbeweglichen Vermögen, das lebende und tote Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, auf die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke Anwendung finden, die Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie die Rechte auf veränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder das Recht auf Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und anderen Bodenschätzen; Schiffe und Luftfahrzeuge gelten nicht als unbewegliches Vermögen. Zinsen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Gesellschaft an eine in dem anderen Vertragstaat ansässige Gesellschaft zahlt, der unmittelbar oder mittelbar mindestens 25 vom Hundert der stimmberechtigten Anteile der erstgenannten Gesellschaft gehören. (2) Diese Dividenden können jedoch in dem Vertragstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber 15 vom Hundert des Bruttobetrages dieser Dividenden nicht übersteigen. (1) Abweichend von Artikel 7 Absätze 1 bis 6 können: 1. Diese Bestimmung betrifft nicht die Einkünfte, die nach Artikel 9 in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden können. (3) Die zuständigen Behörden der Vertragstaaten werden sich bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Anwendung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Etwas anderes ergibt sich, wenn Ihr Lebensgefährte nicht … In diesem Fall kann der übersteigende Betrag der Zinsen in dem Vertragstaat, aus dem die Zinsen stammen, nach dessen Recht besteuert werden; die von diesem übersteigenden Betrag erhobene Steuer darf aber – unbeschadet der Anwendung des Artikels 9 – den Betrag nicht übersteigen, der zu erheben wäre, wenn es sich um Dividenden handelte. (4) Lizenzgebühren gelten dann als aus einem Vertragstaat stammend, wenn der Schuldner dieser Staat selbst, eines seiner Länder, eine ihrer Gebietskörperschaften oder eine in diesem Staat ansässige Person ist. Dissertation Note Thesis (doctoral)--Universität Zürich, 1965. d) l´impôt des non-résidents (Einkommensteuer der beschränkt Steuerpflichtigen). Haufe Onboarding-Studie 2019 zeigt: Das Thema Onboarding brennt den HR-Verantwortlichen unter den Nägeln. Angaben zu übermitteln, die nach den Gesetzen oder im üblichen Verwaltungsverfahren dieses oder des anderen Vertragstaates nicht beschafft werden können; 3. März 2020 an über das digitale niederländische Meldesystem gemeldet werden. Dividenden, die auf Grund eines zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem dritten Staat geschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Bundesrepublik Deutschland steuerbefreit wären, wenn sie unter den gleichen Umständen unmittelbar an die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft gezahlt worden wären, gelten für den vorstehenden Unterabsatz nicht als Dividenden, die aus einem dritten Staat stammen. (2) Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer Betriebstätte darstellt, die ein Unternehmen eines Vertragstaates in dem anderen Vertragstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, über die eine in einem Vertragstaat ansässige Person für die Ausübung eines freien Berufes in dem anderen Vertragstaat verfügt, einschließlich derartiger Gewinne, die bei der Veräußerung einer solchen Betriebstätte (allein oder zusammen mit dem übrigen Unternehmen) oder einer solchen festen Einrichtung erzielt werden, können in dem anderen Staat besteuert werden. Vorbehaltlich des Artikels 19 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden. 3 Unterabsatz 2 Nr. Verwaltungsmaßnahmen durchzuführen, die von den Gesetzen oder der Verwaltungspraxis dieses oder des anderen Vertragstaates abweichen; 2. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit in dieser Weise aus, so können die Gewinne des Unternehmens in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können. 2003 II S. 1616). auf die Einkommensteuer der natürlichen Personen oder die Körperschaftsteuer, wenn es sich um Zinsen oder übersteigende Beträge der Lizenzgebühren handelt, die nach deutschem Recht sowie nach Artikel 11 Absatz 2 oder 7 oder Artikel 12 Absatz 5 oder 6 in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden können. Abweichend von Artikel 14 können Einkünfte, die berufsmäßige Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder Fernsehkünstler und Musiker, sowie Sportler aus ihrer in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübten selbständigen Tätigkeit beziehen, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sie diese Tätigkeit ausüben. 4: Es besteht Einverständnis, daß diese Bestimmungen auch für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Aktiengesellschaft und von Beteiligungen an einer anderen Kapitalgesellschaft und für das Vermögen, das derartige Anteile oder Beteiligungen verkörpern, gelten, wenn diese Anteile oder Beteiligungen nicht zum Vermögen einer Betriebstätte gehören, über die eine in einem Vertragstaat ansässige Person in dem anderen Vertragstaat verfügt. Die Bestimmungen der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bleiben von den Bestimmungen dieses Abkommens unberührt. Dies wäre im vorliegenden Fall Belgien. Die Massnahmen gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen. Auf diesem Gebiet gibt es weiterhin kein Doppelbesteuerungsabkommen. Zusammenfassung Überblick In Zeiten der Globalisierung erhalten ausländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung in Deutschland eine immer größer werdende Bedeutung. Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Fast alle glauben, dass Onboarding die fachliche und soziale Integration verbessert - dennoch fehlt es in der Praxis am dafür notwendigen Fokus. Beziehung zu den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. einschließlich der Vorsteuern (précomptes) und der Ergänzungsvorsteuern (compléments de précomptes), der Zuschläge (centimes additionnels) zu diesen Steuern und Vorsteuern sowie der Gemeindezusatzsteuer (taxe communale additionnelle) zur Einkommensteuer der natürlichen Personen; ohne Rücksicht auf die Art ihrer Erhebung. 2003 II S. 1616): Zum Ausgleich der Haushaltsmindereinnahmen, die dem Königreich Belgien durch die Änderung des Artikels 15 Absatz 3 des Abkommens entstehen, zahlt die Bundesrepublik Deutschland an das Königreich Belgien ab dem unmittelbar auf das Inkrafttreten dieses Zusatzabkommens folgenden Jahr sechs Jahre lang eine finanzielle Entschädigung in Höhe von jährlich 18 Millionen Euro. (3) Den Ersuchen im Sinne des Absatzes 2 ist eine beglaubigte Ausfertigung der Vollstreckungstitel und gegebenenfalls eine beglaubigte Ausfertigung der rechtskräftigen Entscheidungen beizufügen. Januar 2018 ca. – Steuerrecht Search the world's information, including webpages, images, videos and more. (4) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Zinsen“ bedeutet Einkünfte aus öffentlichen Anleihen, aus Schuldverschreibungen, auch wenn sie durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet sind, und, vorbehaltlich des folgenden Unterabsatzes, aus Forderungen oder Einlagen jeder Art sowie Loserträge aus Anleihen und alle anderen Einkünfte, die nach dem Steuerrecht des Staates, aus dem sie stammen, wie Einkünfte aus Darlehen oder Einlagen behandelt werden. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Eine Besteuerung in Deutschland erfolgt demnach dann, wenn[1]. 15 Abs. Diese Bestimmung wird nicht angewendet, wenn die belgische Gesellschaft sich verbindlich dafür entschieden hat, daß ihre Gewinne der Einkommensteuer der natürlichen Personen unterworfen werden. 2003 (BGBl. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der Empfänger dieser Einkünfte die Staatsangehörigkeit des anderen Staates besitzt, ohne gleichzeitig die Staatsangehörigkeit des erstgenannten Staates zu besitzen. (2) Abweichend von Absatz 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person für eine in dem anderen Vertragstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur in dem erstgenannten Staat besteuert werden, wenn. Nach dem Art. DBA Belgien Artikel 23. Art. The item Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Belgien = Convention Belgo-Allemande pour éviter les doubles impositions = Overeenkomst tot voorkoming van dubbele belasting België-Duitsland represents a specific, individual, material embodiment of a distinct intellectual or artistic creation found in International Bureau of Fiscal Documentation. Steuerlicher Wohnsitz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien. Wenn Sie in einem EU-Land leben und in einem anderen arbeiten, hängen die für Ihr Einkommen geltenden steuerrechtlichen Regelungen von den nationalen Gesetzen und den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesen beiden Ländern ab – und diese Regelungen können sich deutlich von denen unterscheiden, die festlegen, welches Land für Ihre Sozialversicherung … 100 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerungauf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, Abkommen auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuern, Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen sowie Abkommen auf dem Gebiet der Rechts- un… Janaur 2004 gezahlt oder zugerechnet werden. [Georg Lutz, juriste.] Diese Bestimmung ist nicht so auszulegen, als verpflichte sie einen Vertragstaat, bei der Besteuerung der Betriebstätte eines Unternehmens, das von einer in dem anderen Vertragstaat ansässigen natürlichen Person betrieben wird, Steuerfreibeträge, -vergünstigungen und -ermäßigungen auf Grund des Personenstandes oder der Familienlasten zu gewähren, die er den in seinem Gebiet ansässigen Personen gewährt. Zinsen aus Schuldverschreibungen und anderen Anleihepapieren, ausgenommen Wechsel über Handelsforderungen; 2. 2. Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Vertragstaaten oder in keinem der Vertragstaaten, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. With more than 50 offices in Germany and abroad, and its network of partners throughout the world, GTAI supports German companies setting up in foreign markets, promotes Germany as a business location and assists foreign companies setting up … (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland). Gewinne aus dem Betrieb von Schiffen, die der Binnenschiffahrt dienen, nur in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Arbeitgeber und Selbständige, die vorübergehend Arbeitnehmer in die Niederlande entsenden um grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erbringen müssen vom 1. Art. [1] Vgl. durch Art. 2. der in Belgien ansässigen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens 25 vom Hundert der stimmberechtigten Anteile der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft gehören. Liste der belgischen Steuerabkommen. Sie zahlen in Deutschland Steuern auf das Einkommen, das Sie in Deutschland beziehen. (6) Die die Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten regelnden Steuerbestimmungen wiesen vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 90/435/EWG erhebliche Unterschiede von einem Staat zum anderen auf und waren im Allgemeinen weniger günstig als die auf die Beziehung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften desselben Mitgliedstaats anwendbaren … Eine in einem Vertragstaat ansässige Person kann mit den Einkünften, die in den vorstehenden Artikeln nicht ausdrücklich erwähnt sind, in dem anderen Vertragstaat nicht besteuert werden. Nachdem die IGDBG an die Föderalabgeordnete Kattrin JADIN bezüglich der heimlichen Ausarbeitung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Belgien heran getreten ist, hat die Ostbelgierin unmittelbar den Finanzminister befragt. Denn durch einen Wohnsitz in beiden Staaten wollen beide Staaten auch Ihr gesamtes "Welteinkommen" besteuern. c) l´impôt des personnes morales (Einkommensteuer der – nicht gewerblich tätigen – juristischen Personen). https://www.estv.admin.ch/content/estv/de/home/internationales-steuerrecht/fachinformationen/quellensteuer-nach-dba/auslaendische-quellensteuern-pro-land.html Am 1. Jedenfalls bekommt aber ein Besserverdiener in Deutschland für seine Beiträge mehr zurück. Oktober 2003 (BGBl. Der anzurechnende Betrag darf aber den Teil der sich ohne die Anrechnung ergebenden Steuer nicht übersteigen, der anteilig auf diese in Belgien steuerpflichtigen Einkünfte entfällt. Solange in Belgien die Ergänzungsvorsteuer (complément de précompte immobilier) von den nach Artikel 6 in Belgien zu besteuernden Katastereinkünften aus Grundbesitz nach einem 10 v. H. übersteigenden festen Satz erhoben wird: 1. wird diese Ergänzungsvorsteuer, wenn sie von einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person geschuldet wird, die nach den Artikeln 148 und 149 des Code des impôts sur les revenus der Einkommensteuer der beschränkt Steuerpflichtigen unterliegt, insoweit erstattet, als sie die von dieser Person geschuldete Einkommensteuer der beschränkt Steuerpflichtigen übersteigt; 2. wird diese Ergänzungsvorsteuer, wenn sie von einer anderen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person geschuldet wird, gegebenenfalls so begrenzt, daß die Gesamtbelastung, die durch diese Ergänzungsvorsteuer und den auf die Einkommensteuer der natürlichen Personen anzurechnenden Teil der Vorsteuer gebildet wird, nicht höher ist als der Teilbetrag der unter Zugrundelegung des Gesamtbetrags der in Belgien erzielten oder bezogenen Einkünfte fiktiv berechneten Einkommensteuer der beschränkt Steuerpflichtigen, der diesen Einkünften aus unbeweglichem Vermögen entspricht. 2002 (BGBl. 3 DBA D-B). In dieser Hinsicht kann es einige Ausnahmen geben. (1) Löhne, Gehälter und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, daß die Arbeit in dem anderen Vertragstaat ausgeübt wird. Art. Dezember des Kündigungsjahres zugeflossenen oder gezahlten Einkünften; b) auf die sonstigen Steuern von den Einkünften aus den spätestens am 31. der Arbeitslohn von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen wird, die der Arbeitgeber in Deutschland hat. (1) Dividenden, die eine in einem Vertragstaat ansässige Gesellschaft an eine in dem anderen Vertragstaat ansässige Person zahlt, können in dem anderen Staat besteuert werden. Die Besteuerung der in Belgien ansässigen Gesellschaften beim Erwerb ihrer eigenen Anteile oder bei der Verteilung des Gesellschaftsvermögens wird durch Absatz 2 nicht eingeschränkt. (5) Die Unternehmen eines Vertragstaates, deren Kapital ganz oder teilweise, unmittelbar oder mittelbar, einer in dem anderen Vertragstaat ansässigen Person oder mehreren solchen Personen gehört oder ihrer Kontrolle unterliegt, dürfen in dem erstgenannten Vertragstaat weder einer Besteuerung noch einer damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender sind als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen andere ähnliche Unternehmen des erstgenannten Staates unterworfen sind oder unterworfen werden können. (4) Die Besteuerung der Gesellschaft mit den Gewinnen, die zur Zahlung der Dividenden dienen, wird durch die Absätze 2 und 3 nicht eingeschränkt. Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Vertragstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Kauf Bunter Die billigen Deutschland-Flüge.Beim Service-Champion buchen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem … Wenn ein Unternehmen eines Vertragstaates unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, Kontrolle oder Finanzierung eines Unternehmens des anderen Vertragstaates beteiligt ist, oder dieselben Personen unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, Kontrolle oder Finanzierung eines Unternehmens eines Vertragstaates und eines Unternehmens des anderen Vertragstaates beteiligt sind, und in diesen Fällen zwischen den beiden Unternehmen hinsichtlich ihrer kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen Bedingungen vereinbart oder auferlegt werden, die von denen abweichen, die unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden, so dürfen die Gewinne, die eines der Unternehmen ohne diese Bedingungen erzielt hätte, wegen dieser Bedingungen aber nicht erzielt hat, den Gewinnen dieses Unternehmens zugerechnet und entsprechend besteuert werden. (5) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Dividenden“ bedeutet Einkünfte aus Aktien, Genußrechten oder Genußscheinen, Kuxen, Gründeranteilen oder anderen Rechten – ausgenommen Forderungen – mit Gewinnbeteiligung sowie aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte, die nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, wie die Einkünfte aus Aktien behandelt werden. DBA Belgien Artikel 23. Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden; 2. Bei Zinsen oder Lizenzgebühren, die von einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Gesellschaft an eine in Belgien ansässige Person gezahlt werden und die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Dividenden gelten, wird der Satz der in der Bundesrepublik Deutschland im Abzugswege erhobenen Steuer nach Artikel 10 Absatz 2 begrenzt. Die in Artikel 23 Absatz 2 Nummer 1 vorgesehene Befreiung gilt für Einkünfte eines in Belgien ansässigen Gesellschafters einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Partenreederei nur, wenn diese Einkünfte in dem letztgenannten Staat nach dessen Recht besteuert werden können. 360 Employees at 50 Locations Worldwide Germany Trade & Invest is the economic development agency of the Federal Republic of Germany. Die zuständigen Behörden der beiden Vertragstaaten können sich in dem hier behandelten Fall auch verständigen, um die der Betriebstätte eines Versicherungsunternehmens zuzurechnenden Gewinne durch Aufteilung seines Gesamtgewinns auf seine einzelnen Betriebstätten nach gemeinsam festzulegenden Merkmalen zu ermitteln. (5) Auf Grund des bloßen Einkaufs von Gütern oder Waren für das Unternehmen wird einer Betriebstätte kein Gewinn zugerechnet. 3DBA Belgien werden Löhne, Gehälter und andereVergütungen von „Grenzgängern“ im Wohnsitzstaatbesteuert. (2) Der Ausdruck „Staatsangehörige“ bedeutet: 1. in bezug auf Belgien alle natürlichen Personen, die die belgische Staatsangehörigkeit besitzen; 2. in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; 3. alle Gesellschaften, die nach dem in einem Vertragstaat geltenden Recht errichtet worden sind. Wenn Sie aus Belgien eine gesetzliche Rente beziehen, so bleibt diese laut Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland in Belgien steuerpflichtig. (6) Wenn in dem Falle des Absatzes 5 zwischen dem die Lizenzgebühren schuldenden Unternehmen und dem die Lizenzgebühren beziehenden Unternehmen ein tatsächliches Abhängigkeits- oder Beherrschungsverhältnis besteht oder wenn diese beiden Unternehmen von einem dritten Unternehmen oder von mehreren rechtlich selbständigen, aber in derselben Gruppe abhängig zusammengefaßten Unternehmen tatsächlich abhängen oder beherrscht werden, so kann der übliche Betrag der Lizenzgebühren unter Berücksichtigung der um den üblichen Gewinn erhöhten Kosten des Erwerbs, der Weiterentwicklung und des Schutzes der Rechte, Vermögenswerte oder Kenntnisse bestimmt werden, für die die Lizenzgebühren gezahlt werden, sofern dieser übliche Betrag nicht auf Grund anderer geeigneterer Merkmale, insbesondere durch Vergleich mit den Lizenzgebühren ermittelt werden kann, die zwischen tatsächlich unabhängigen Unternehmen für ähnliche Leistungen frei vereinbart werden. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern. (6) Allein dadurch, daß ein Unternehmen eines Vertragstaates ein Unternehmen des anderen Vertragstaates oder ein Unternehmen, das dort seine Tätigkeit (entweder durch eine Betriebstätte oder in anderer Weise) ausübt, beherrscht oder von einem solchen Unternehmen beherrscht wird, wird eines der beiden Unternehmen nicht zur Betriebstätte des anderen. (7) Bestehen zwischen Schuldner und Gläubiger oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und übersteigen deshalb die gezahlten Zinsen, gemessen an der zugrundeliegenden Forderung oder Einlage, den Betrag, den Schuldner und Gläubiger ohne diese Beziehungen vereinbart hätten, so gelten die Begrenzung des Steuersatzes und die Steuerbefreiung, die in den Absätzen 2 und 3 vorgesehen sind, nur für diesen letzten Betrag. (1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anders erfordert: 1. bedeutet der Ausdruck „Bundesrepublik Deutschland“, im geographischen Sinne verwendet, das Gebiet des Geltungsbereichs des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; der Ausdruck „Belgien“, im gleichen Sinne verwendet, das Gebiet des Königreichs Belgien; 2. bedeuten die Ausdrücke „ein Vertragstaat“ und „der andere Vertragstaat“, je nach dem Zusammenhang, die Bundesrepublik Deutschland oder Belgien; 3. umfaßt der Ausdruck „Person“ natürliche Personen und Gesellschaften; 4. bedeutet der Ausdruck „Gesellschaft“ jede juristische Person oder jeden anderen Rechtsträger, der als solcher mit seinen Einkünften oder seinem Vermögen in dem Staat, in dem er ansässig ist, besteuert wird, sowie die offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Partenreedereien des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts; 5. bedeuten die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragstaates“ und „Unternehmen des anderen Vertragstaates“, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer in dem anderen Vertragstaat ansässigen Person betrieben wird; 6. bedeutet der Ausdruck „zuständige Behörden“, a) auf seiten Belgiens die nach seinem innerstaatlichen Recht zuständige Behörde und. b) Ist die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Person ein Gesellschafter einer in Belgien ansässigen offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, so gelten die Bestimmungen des Artikels 23 Absatz 1 Nummer 1 für den Teil der Gesellschaftsgewinne, der in der Bundesrepublik Deutschland nach deren Recht besteuert werden kann und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen und nach belgischem Recht in Belgien bei der Gesellschaft oder bei diesem Gesellschafter besteuert werden kann. Grenzgängerregelung bisher. (6) Zinsen gelten dann als aus einem Vertragstaat stammend, wenn der Schuldner dieser Staat selbst, eines seiner Länder, eine ihrer Gebietskörperschaften oder eine in diesem Staat ansässige Person ist. Für die Bundesrepublik Deutschland bestehen zum Stand 1. Die vorstehend genannten Anteile einer in Belgien ansässigen Gesellschaft werden unter den gleichen Voraussetzungen von der in der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Vermögensteuer befreit. 3. – Erbrecht. (2) Unbeschadet des Absatzes 3 sind, wenn ein Unternehmen eines Vertragstaates seine Tätigkeit in dem anderen Vertragstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte ausübt, in jedem Vertragstaat dieser Betriebstätte die Gewinne zuzurechnen, die sie hätte erzielen können, wenn sie eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen als selbständiges Unternehmen ausgeübt hätte und völlig unabhängig gewesen wäre. 2 Nr. (1) Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens im Sinne des Artikels 6 Absatz 2 können in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt. Doppelbesteuerungsabkommen belgien deutschland. 3 Nr. 1: Werden nach dem innerstaatlichen Recht eines Vertragstaates die Verluste, die ein Unternehmen dieses Staates durch eine in dem anderen Staat gelegene Betriebstätte erlitten hat, für die Zwecke der Besteuerung dieses Unternehmens von seinem in dem erstgenannten Staat steuerpflichtigen Gewinnen tatsächlich abgesetzt, so gilt die in Artikel 23 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 vorgesehene Befreiung in dem erstgenannten Staat nicht für die dieser Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne aus anderen Erhebungszeiträumen, soweit diese Gewinne auch in dem anderen Staat auf Grund eines Ausgleichs mit diesen Verlusten nicht besteuert worden sind. (4) Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für Einkünfte, auf die die Artikel 16, 18, 19 und 20 anzuwenden sind. (2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragstaaten ansässig, so gilt folgendes: 1. Google has many special features to help you find exactly what you're looking for. (5) und (8). Verfügt sie in beiden Vertragstaaten über eine. 13[1] Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen. [2] Siehe hierzu Art. Anläßlich der Unterzeichnung des heute zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien geschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern haben die unterzeichneten Bevollmächtigten die nachfolgenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil dieses Abkommens sind: Der Ausdruck „Recht dieses Staates“ bezeichnet das Recht dieses Staates mit allen etwaigen diesbezüglichen Änderungen oder Ergänzungen durch internationale Verträge.