vorliegenden Fall eine solche teleologische Reduktion vorge-nommen werden und zwar insoweit als unter gesetzessyste- ... ISBN 978-3-03751-993-6 Das Studienbuch "Wettbewerbsrecht in a nutshell" ist in der 2. BGB sind anwendbar; nach BGH 6: Anwendung des § 988 BGB analog auf den rechtsgrund-losen Besitzerwerb. BGB. Informationen zu MDR 1999, 1030: Volltextveröffentlichungen, Verfahrensgang, Papierfundstellen. durch teleologische Reduktion des § 283 entkräftet: Der mittelbare Besitzer darf nur dann zur Herausgabe verurteilt werden, wenn er (1) entweder imstande ist, die Sache von dem unmittelbaren Besitzer zurückzuerlangen, oder (2) er sein Herausgabeunvermögen gemäß §§ 989 ff. 19 DStR 2002 S. 1538 Nr. : 3 Ca 7906/05 Leitsätze: Da nein, erwerber um wissen, nicht mehr lediglich rechtlich vorteilhaft und kein Vor diesem Hintergrund kann eine teleologische Reduktion nur in zweifelsfreien Fällen und bei typisierender Betrachtung zum Tragen kommen, praktische Gründe allein rechtfertigen sie nicht (aA MüKoBGB/Schmidt, aaO, § 1008 Rn. 36 KÖSDI 2002 S. 13299 Nr. Die teleologische Reduktion in der klassischen Methodenlehre zu entscheidender Sachverhalt unterfällt zweifelsfrei dem Wortsinn der Norm, aber nicht deren Sinn und Zweck Gesetzgeber hat den Wortsinn der Norm gemessen am Zweck zu weit formuliert Ermittlung des Normzwecks und Vergleich mit der Interessenlage des Falles (2011) Comparison of two algorithmic data processing strategies for metabolic fingerprinting by comprehensive two-dimensional gas chromatography-time-of-flight mass spectrometry. Durch die teleologische Reduktion wird der Tatbestand nach Sinn und Zweck eingeschränkt, infolgedessen eine Haftung nach § 833 S. 1 BGB ausscheidet. 2, der die Sperrwirkung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses gegenüber dem Deliktsrecht zum Ausdruck bringt). Frage: Sehr geehrter Prof. Dr. Oechsler, ich habe eine Frage zum Übungsfall 22. 3 BGB § 993 I BGB. Eine "buchstabengetreue Anwendung der Norm" würde also dazu führen, dass der vom Gesetz verfolgte Zweck in sein Gegenteil verkehrt würde. Problem - Teleologische Reduktion des § 346 III Nr. BGB vor. a) Teleologische Reduktion Die Rechtsprechung, der sich Teile des Schrifttums angeschlossen haben, geht bereits seit einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 17.01.1921 davon aus, der zwar redliche, aber unberechtigte Besitzer dürfe im Ergebnis nicht besser gestellt werden als der berechtigte, der Volltext nicht vorhanden Achtung: bei sog. Ausnahmen von der unbegrenzten akzessorischen Haftung der Gesellschafter einer GbR - Jura - Zivilrecht - Bachelorarbeit 2014 - ebook 24,99 € - Diplom.de – Bei rechtsgrundlosem Eigentumserwerb (nur KV nichtig) müsste der Eigentümer die Nutzungen herausgeben. 2 BGB §§ 823 ff BGB (Fremdbesitzerexzess) Ein Nachteil dieser Lösung liegt freilich in der Verkürzung der dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB typischen Genehmigungsprivilegierung. 2 Nr. 2 BGB §§ 823 ff BGB (Fremdbesitzerexzess) -> Schutz nicht erforderlich, da Wissen um fremdes Eigentum (P) bei Zufallsschaden h.L. Für eine teleologische Reduktion "eignen" sich Normen, die nach ihrem Text (Wortlaut) auch solche Fälle bzw. Informationen zur Entscheidung VGH Bayern, 21.07.2015 - 10 CS 15.859: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä. Derartige Restriktionen finden jedoch keinen Anknüp- 3. 2. sachenrecht erwerb vom restriktive auslegung 932 ff. im ruhenden Verkehr (teleologische Reduktion); Voraussetzung und Beweislast bei der Deliktsfähigkeit nach § … : 12 Sa 486/06a Beschluss vom 02.08.2006 Vorinstanz: Arbeitsgericht Düsseldorf, Az. Fall ist, müsste eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs der Haftungs - privilegierungen erfolgen. : nur bei Verzug Zwei-Personen-Verhältnis: Eigenbesitzer § 991 II BGB analog? HS will den redlichen Besitzer schützen, hier besteht ein solches Bedürfnis nicht 3 BGB Rücktritt vom Vertrag Eigenübliche Sorgfalt § 437 Nr. »a) Ein Realkreditvertrag im Sinne des § 3 Abs. (3) Nutzungsherausgabepflicht bei Fremdbesitzerexzeß (Staudinger-Gursky vor §§ 987-993 Rz. Häufige Fehler bei der Sperrwirkung des EBV, § 993 I BGB a.E. Nach einer international ausgerichte- So gibt es § 993 Abs. Denn die Haftungsprivilegierung kann nur so weit gehen, wie die besonderen Umstände der Bereithaltung von Telemedien eine gegenüber den traditionellen … insoweit einer Korrektur (teleologische Reduktion des Dogmas von der abschließen-den Sonderregelung bzw. 1 aE BGB. 2 BGB bezieht sich in den Fällen des Fremdbesitzerexzesses im Zwei-Personen-Verhältnis daher auch auf die Ansprüche aus c.i.c. 2 VerbrKrG liegt bei einer kreditfinanzierten Immobilienfondsbeteiligung ebenso wie bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft auch dann vor, wenn der Erwerber ein Grundpfandrecht nicht selbst bestellt, sondern ein bestehendes (teilweise) übernimmt (Abweichung von BGHZ 159, 294, 307 f.;. Hs BGB: Fremdbesitzer verdiene wegen Kenntnis der Fremdheit die Privilegierung nicht - keine planwidrige Regelungslücke, da § 991 eindeutig das Dreipersonenverhältnis regele; nicht übertragbar 26): In dem Fall, daß der Fremdbesitzer Nutzungen zieht, die er aufgrund seines vermeintlichen Besitzrechts nicht hätte ziehen dürfen, ist entweder aufgrund teleologischer Reduktion des § 993 I 2. HM: § 823 BGB ausnahmsweise anwendbar - teleologische Reduktion des § 993 I 2. In letzterem Fall müsste der Besitzer zB Nutzungen herausgeben, Schadensersatz leisten etc. Weiterhin viel Erfolg! Danach werden diese Fälle nach den allgemeinen Regelungen zum Bereicherungs- und Deliktsrecht gelöst (BGHZ 46, 140, 146; jurisPK/Hans § 993 … die Zugang zu gesellschaftsinternen In-formationen haben. Deshalb ist eine teleologische Reduktion des § 993 I Hs 2 nötig. 2 BGB § 277 BGB § 346 II BGB § 346 I BGB diligentia quam in suis Wertersatz § 346 BGB § 437 BGB ... wenn er einfach so auf Schadensersatz haften würde. h.M. teleologische Reduktion von § 993 I Hs. Teleologische Reduktion des § 993 Abs. (Kein) Haftungsprivileg nach § 828 II BGB n.F. 2 BGB §§ 823 ff BGB (Fremdbesitzerexzess) -> Schutz nicht erforderlich, da Wissen um fremdes Eigentum (P) bei Zufallsschaden h.L. ... DB 2002 S. 993 Nr. Eine teleologische Reduktion des Teils 2 dergestalt, dass von ihm nur Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung erfasst werden, die nach dem 1.7.2014 (oder einem anderen Zeitpunkt wie etwa der Publizierung der Regelung) liegen, kommt nicht in Betracht. ; Fortsetzung von BGHZ 161, Ferner gilt, dass man auch nicht einfach irgendeinen Schutzzweck des Gesetzes behaupten kann. 6 HAAAB-97697. Auflage erschienen. Landesarbeitsgericht Düsseldorf Az. Auf Grund dessen kann eine teleologische Reduktion des § 30 II BauGB vorgenommen und die Anwendbarkeit des § 30 II BauGB auf herkömmliche vorhabenbezogene Bebauungspläne beschränkt werden. Voraussetzung für eine teleologische Reduktion der Tariföffnungsklausel ist demnach, dass der Zweck der Tariföffnungsklausel auf bestimmte Sachverhalte nicht zutrifft und diese Sachverhalte sich vom Leitbild des Gesetzes so weit unterscheiden, dass eine Abweichung vom Gebot des "equal pay" sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist1147. 2 BGB, damit der unrechtmäßige Fremdbesitzer nicht schlechter steht als der rechtmäßige Fremdbesitzer 17 . 1 a.E. § 993 Absatz 1 letzter Halbsatz BGB lautet: „im Übrigen ist er weder zur Herausgabe von Nutzungen noch zum Schadensersatz verpflichtet Umfang des bereicherungsrechtlichen Anspruchs, §§ 812, 818 I, II BGB. Zur teleologischen Reduktion siehe im übrigen Modul 1 (55100) Teil 5 (Juristisches Arbeiten) F.III.3. des § 993 I Hs. Argument (gegen Theorie III) 2 BGB §§ 823 ff BGB (Fremdbesitzerexzess) HS, Deliktsrecht anwendbar. zu vertreten hat. aA: Teleologische Reduktion § 992 I 2. JZ 20/2012 Wilfried Küper Die Verleitung zur Falschaussage 993 (§ 153 StGB) und die falsche eidesstattliche Versicherung (§ 156 StGB).2 Für die Rechtsfolgen sind in § 160 Abs. Almstetter, Martin F., Appel, Inka, Dettmer, Katja, Gruber, Michael und Oefner, Peter J. : nur bei Verzug Zwei-Personen-Verhältnis: Eigenbesitzer § 991 II BGB analog? wäre auch bei berechtigtem Besitz anwendbar gewesen, Widerspruch bei Sperrwirkung § 993 I 2. Die gesetzliche Lücke/ die teleologische Reduktion ----- (156) aaa.) Delikts- und Schadensrecht Martin Fries, LMU München Deliktsfähigkeit • Bei Störungen der Willensbestimmung, § 827 BGB: Der gutgläubige und unverklagte, mit anderen Worten redliche Besitzer soll privilegiert werden, indem das Regelungssystem des EBV abschließende Geltung jedenfalls für Nutzungs- und Schadensersatzansprüche des Eigentümers bildet (streitig ist dies hinsichtlich etwaiger Verwendungsersatzansprüche). Scribd is the world's largest social reading and publishing site. EBV-Ansprüche, §§ 987 ff. Problem - Teleologische Reduktion des § 346 III Nr. Während teilweise die Auffassung vertreten wird, der auf Rechtsberatung gerichtete Vertrag komme mit dem Betreiber der Hotline zustande (OLG München [6. h.M. teleologische Reduktion von § 993 I Hs. – hL: teleologische Reduktion des § 993 I S. 2, unmittelbare Anwendung von §§ 812 ff. Einführung in die Problematik/ die verschiedenen Stufen der Rechtsfindung/ Klärung von Grundbegriffen ----- (156) ... S. 993 bis 1004. h.M.: Teleologische Reduktion des § 993 Abs. 1 Hs. h.M. teleologische Reduktion von § 993 I Hs. Die §§ 812 ff. Lebenssachverhalte erfassen, die nach dem Sinn und Zweck der Norm nicht erfasst werden sollen. 3 BGB Bereits in Deinem Kurs Keywords: Teleologische Reduktion § 346 III Nr. h.M. teleologische Reduktion von § 993 I Hs. wohl wird vereinzelt18 eine teleologische Reduktion der personalen Reichweite des Wettbewerbsverbotes der-gestalt befürwortet, dass es nur für solche Gesell-schafter gelten solle, die an der Geschäftsführung be-teiligt sind bzw. Redlicher Besitzer - Nutzungsherausgabe. Die (nach h. M. vorzunehmende) teleologische Reduktion des § 993 I Hs. Journal of chromatography A 1218 (39), S. 7031-7038. Bei dieser Sachlage wohnt dem Wortlaut der angeführten Vorschriften eine überschießende Tendenz inne, die durch teleologische Reduktion auf den zutreffenden und erforderlichen Regelungsbereich zurückzuführen ist. 11, der trotz rechtsdogmatischer Bedenken das Vorliegen "rechtspraktischer" Gründe für ausreichend hält).