Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines GdS rechtfertigt. Liegen weitere objektive Parameter zur Leistungsbeurteilung vor, sind diese entsprechend zu berücksichtigen. ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden, (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität), (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität), (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz). Bestimmend für die Beurteilung des GdS ist das Ausmaß der bleibenden Ausfallserscheinungen. Dauerndes Krankenlager setzt nicht voraus, dass der behinderte Mensch das Bett überhaupt nicht verlassen kann. Beschwerden, die trotz Therapie länger als 6 Monate andauern, werden gesondert Dabei ist es nicht erforderlich, dass sie ausschließlich oder überwiegend auf eine Schädigungsfolge zurückzuführen ist. Entstellungen bei sehr ausgeprägten Formen sind ggf. B. Glomerulopathien, tubulointerstitielle Nephropathien, vaskuläre Nephropathien), ohne Beschwerden, mit krankhaftem Harnbefund (Eiweiß und/oder Erythrozyten- bzw. Hochgradig in seiner Sehfähigkeit behindert ist ein Mensch, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als 0,05 (1/20) beträgt oder wenn andere hinsichtlich des Schweregrades gleich zusetzende Störungen der Sehfunktion vorliegen. 1. keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung (keine Insuffizienzerscheinungen wie Atemnot, anginöse Schmerzen) selbst bei gewohnter stärkerer Belastung (z. Bei der Beurteilung des GdS von Hautkrankheiten sind Art, Ausdehnung, Sitz, Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, Begleiterscheinungen (wie Jucken, Nässen, Brennen, unangenehme und abstoßende Gerüche) und die Rezidivbereitschaft bzw. Bei den Polyneuropathien ergeben sich die Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund motorischer Ausfälle (mit Muskelatrophien), sensibler Störungen oder Kombinationen von beiden. Lebensjahres die Annahme von Hilflosigkeit begründet ist. Die Höhe des GdB ist entscheiden, wenn Sie Versorgungsansprüche Die nachfolgende, zum Grad der Behinderung erstellte Tabelle, listet einige Krankheiten bzw. Bei angeborenen, erworbenen oder therapieinduzierten schweren Immundefekten ist Hilflosigkeit für die Dauer des Immunmangels, der eine ständige Überwachung wegen der Infektionsgefahr erforderlich macht, anzunehmen. Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel mindern bei Verlust und Funktionsstörungen der Gliedmaßen sowie bei Funktionseinschränkungen des Rumpfes die Auswirkungen der Behinderung, ohne dass dadurch der durch den Schaden allein bedingte GdS eine Änderung erfährt. Da der GdS seiner Natur nach nur annähernd bestimmt werden kann, sind beim GdS nur Zehnerwerte anzugeben. Bei ausgedehntem Mastdarmvorfall, künstlichem After oder stark sezernierenden Kotfisteln, die zu starker Verschmutzung führen, sind ggf. Das ist immer dann der Fall, wenn die Absetzungsebene in Höhe des Collum chirurgicum liegt. Depressionen), Tinnitus (Ohrgeräusche) mit starken psychischen Störungen, Mittelohrentzündung (chronisch) - Einseitig andauernde Sekretion, Mittelohrentzündung (chronisch) - Beidseitig andauernde Sekretion, Menière-Krankheit mit seltenen Anfällen (1 - 2 mal im Jahr), Menière-Krankheit mit häufigeren Anfällen, Menière-Krankheit mit schweren monatlichen Anfällen, Verengung der Nasengänge - je nach Beeinträchtigung des Atmens, Leichte Nebenhöhlenentzündung (chronisch), Schwere Nebenhöhlenentzündung (chronisch), Stinknase (ozeana) - je nach Borkenbildung, Herzklappenfehler, Kradiomypathie oder koronare Krankheiten ohne Leistungsbeeinträchtigung, Herzklappenfehler, Kradiomypathie oder koronare Krankheiten mit Leistungsbeeinträchtigung bei mittlerer Belastung, Herzklappenfehler, Kradiomypathie oder koronare Krankheiten mit Leistungsbeeinträchtigung bei leichter Belastung im Alltag, Herzklappenfehler, Kradiomypathie oder koronare Krankheiten mit zeitweise starken Dekompensationserscheinungen, Herzklappenfehler, Kradiomypathie oder koronare Krankheiten mit Leistungsbeeinträchtigung im Ruhezustand, Herzrhythmusstörungen ohne Leistungsbeeinträchtigung des Herzens, Herzrhythmusstörungen nach Implantation eines Herzschrittmachers, Herzrhythmusstörungen nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators, Arterienverschluà mit genügend Restdurchblutung, Arterienverschluà mit eingeschränkter Restdurchblutung (Einseitig / Beidseitig) - Schmerzfreie Gehstrecke 500 m, Arterienverschluà mit eingeschränkter Restdurchblutung (Einseitig / Beidseitig) - Schmerzfreie Gehstrecke 100 - 500 m, Arterienverschluà mit eingeschränkter Restdurchblutung (Einseitig / Beidseitig) - Schmerzfreie Gehstrecke 50 - 100 m, Arterienverschluà mit eingeschränkter Restdurchblutung (Einseitig / Beidseitig) - Schmerzfreie Gehstrecke unter 50 m, Aneurysmen ohne Belastungsstörungen oder Funktionsstörung, Aneurysmen mit kleinen Belastungsstörungen oder Funktionsstörung, Einseitige oder beidseitige Krampfadern mit geringem Ãdem (Abhängig von der Belastung), Einseitige oder beidseitige Krampfadern mit starkem entzündetem Ãdem, Einseitige oder beidseitige Krampfadern mit chronischen Geschwüren, Lymphödem ohne Behinderung von Funktionen, Lymphödem mit gröÃerer Umfangsvermehrung, Lymphödem mit starker Beeinträchtigung der betroffenen GliedmaÃe, Lymphödem bei Unbrauchbarkeit der betroffenen GliedmaÃe, Geringer Bluthochdruck (Hypertonie) ohne Auswirkungen auf die körperliche Leistung, Mittlerer Bluthochdruck (Hypertonie) mit Auswirkungen auf Organe, Starker Bluthochdruck (Hypertonie) mit Beteiligung mehrerer Organe, Maligner Bluthochdruck mit einem konstanten diastolischen Blutdruck von über 130 mmHG und starken körperlichen Auswirkungen, Funktionelle kardiovaskuläre Syndrome mit leichten Beschwerden, Funktionelle kardiovaskuläre Syndrome mit starken Beschwerden und Neigung zum Kollaps, Schwer einstellbare Diabetes mellitus Typ 1, Ausreichend einstellbare Diabetes mellitus Typ 2 (ohne blutzuckerregulierende Medikamente), Fettstoffwechselkrankheiten mit notwendiger LDL-Apherese (z.B. B. bei Feinbewegungen - führen können. Zu ihnen gehören die Niere, Eine fehlende bzw. GdS während dieser Zeit, je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes. (Serumkreatininwerte unter 2 mg/dl [Kreatininclearance ca. B. Sitzbeinabstützung), Verlust eines Beines im Unterschenkel bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und der Gelenke, Notwendigkeit der Entlastung eines Unterschenkels (z. B. Dumping-Syndrom, rezidivierendes Ulcus jejuni pepticum), ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes je nach Beschwerden, bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen (z. Die Teilhabebeeinträchtigung ist insbesondere abhängig vom Ausmaß der Organomegalie, Hautbeteiligung, Blutbildveränderungen und Nebenwirkungen der Therapie. 5 Jahren), mit geringen Auswirkungn (geringe Fisteleiterung), mit mittleren Auswirkungen (ständige Fisteleiterung), mit starken Auswirkungen (starke Fieberschübe und Infiltration der Weichteile), mit leichten Auswirkungen (Schlaffheit, Gestörte Muskelkoordination), mit mittleren Auswirkungn (Muskeldeformation, Schwierigkeiten beim Aufrichten), mit schweren Auswirkungen (Bewegungsunfähigkeit der Arme und Beine). Anschließend und bei unbehandelten Fällen richtet sich der GdS nach der Instabilität und der Funktionsbeeinträchtigung. außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen zusätzlich zu berücksichtigen. Bei Taubheit und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ist Hilflosigkeit ab Beginn der Frühförderung und dann - insbesondere wegen des in dieser Zeit erhöhten Kommunikationsbedarfs - in der Regel bis zur Beendigung der Ausbildung anzunehmen. Dieser Teil der Tabelle listet Krankheiten der Speiseröhre sowie des Magen- Darm Traktes auf. Bei Verlust beider Beine im Oberschenkel: 2. auftritt. Andere extrapyramidale Syndrome - auch mit Hyperkinesen - sind analog nach Art und Umfang der gestörten Bewegungsabläufe und der Möglichkeit ihrer Unterdrückung zu bewerten; bei lokalisierten Störungen (z. B. Asbestose, Silikose) ohne Auswirkungen, Geringfügige Erkrankung der Atmungsorgane mit Atemnot bei mittlerer Belastung, Mittelstarke Erkrankung der Atmungsorgane mit Atemnot bei leichter Belastung, Starke Erkrankung der Atmungsorgane mit Atemnot bei geringster Belastung, Heilungsbewährung von 5 Jahren nach Entfernung eines Lungentumors oder Bronchialtumors, Mittlere bis schwere Einschränkung der Lungenfunktion nach Entfernung eines Lungentumors oder Bronchialtumors, Seltenes Bronchialasthma mit leichten Anfällen, Häufiges Bronchialasthma mit schweren Anfällen, Bronchialasthma Serien mit schweren Anfällen, Gemischtförmiges oder Obstruktives Schlaf-Apnoe-Syndrom ohne nötige nasale Ãberdruckbeatmung, Gemischtförmiges oder Obstruktives Schlaf-Apnoe-Syndrom mit nötiger nasale Ãberdruckbeatmung, Gemischtförmiges oder Obstruktives Schlaf-Apnoe-Syndrom bei nicht durchführbarer nasale Ãberdruckbeatmung, Taubheit - Angeboren oder bis zum 7. Bei Demenzerkrankungen werden auch die Begleiterscheinungen bewertet z.B. B. durch Aspiration) sind zusätzlich zu bewerten. Blinde erhalten mindestens die Pflegezulage nach Stufe III. Chronisch-venöse Insuffizienz (z. B. Streckung/Beugung bis 0-0-90), mittleren Grades (z. Die Sehbehinderung umfasst alle Störungen des Sehvermögens. Zwischen dem Ereignis, der primären und der sekundären Gesundheitsstörung muss ein nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft nicht unterbrochener ursächlicher Zusammenhang bestehen. Der GdS ist je nach Aktivität und Verlauf analog zur chronischen Hepatitis oder Leberzirrhose zu beurteilen. Darmteilresektion, Divertikulitis, Divertikulose) ohne Auswirkungen, Chronische Darmstörungen (z.B. GdB-Tabelle als Download (PDF) In manchen Fällen ist es hilfreich, gewisse Dinge in Papierform zur Hand zu haben. Bei geistig behinderten Menschen sind entsprechende Störungen der Orientierungsfähigkeit vorauszusetzen, wenn die behinderten Menschen sich im Straßenverkehr auf Wegen, die sie nicht täglich benutzen, nur schwer zurechtfinden können. leukämische Infektionen), Knochenmarktransplantation mit Heilungsbewährung von 3 Jahren, Anämie mit geringen Auswirkungen (keine speziellen Störungen), Anämie mit mittleren Auswirkungen (gelegentliche Transfusionen), Anämie mit starken Auswirkungen (andauernde Transfusionen), Leichte Plasmatische Blutkrankheiten und Hämophilie, Mittlere Plasmatische Blutkrankheiten und Hämophilie (zeitweise und dauerhafte Blutungen), Schwere Plasmatische Blutkrankheiten und Hämophilie (AHG mit weniger als 1%), Weitere Blutungsleiden mit mittleren Auswirkungen, Weitere Blutungsleiden mit schweren Auswirkungen, Weitere Blutungsleiden mit ständiger klinisch manifester Blutungsneigung (lebensbedrohliche Blutungen), Immundefekte mit erhöhter Infektanfälligkeit, HIV-Infektion mit geringer Leistungsbeeinträchtigung (Lymphadeno- pathiesyndrom - LAS), HIV-Infektion mit mittlerer Leistungsbeeinträchtigung (AIDS related Complex - ARC), HIV-Infektion mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung (AIDS Vollbild), Linsenverlust eines Auges mit korrigierter Kunstlinse oder Kontaktlinse - Sehschärfe 0,4 und mehr, Linsenverlust eines Auges mit korrigierter Kunstlinse oder Kontaktlinse - Sehschärfe 0,1 bis 0,39, Linsenverlust eines Auges mit korrigierter Kunstlinse oder Kontaktlinse - Sehschärfe unter 0,1, Strabismus (Augenmuskellähmung) wenn ein Auge wegen der Doppelbilder vom Sehen ausgeschlossen werden muss, Strabismus (Augenmuskellähmung) bei einseitiger Bildunterdrückung, Vollständigen Verschluss des Auges (nicht korrgierbar) durch Lähmung des Oberlides, Gesichtsfeldausfälle Homonyme Hemianopsie, Gesichtsfeldausfälle Bitemporale Hemianopsie, Gesichtsfeldausfälle Binasale Hemianopsie mit beidäugigem Sehen, Gesichtsfeldausfälle Binasale Hemianopsie mit Verlust des beidäugigem Sehens, Gesichtsfeldausfälle Homonymer Quadrant oben, Gesichtsfeldausfälle Homonymer Quadrant unten, Kompletter Ausfall beider unterer Hälften des Gesichtsfeldes, Nasaler Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges, Temporaler Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges, Gesichtsfeldeinengungen mit allseitigen Einengungen je nach Grad, UnregelmäÃige Gesichtsfeldausfälle mit mindestens 1/3 ausgefallene Fläche, UnregelmäÃige Gesichtsfeldausfälle mit mindestens 2/3 ausgefallene Fläche, Nach Entfernung eines Augentumors in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung bei Tumorbegrenzung auf den Augapfel (auch Entfernung des Augapfels), Nach Entfernung eines Augentumors in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung mit sonstigen Asuwirkungen, Defekte Lippen mit andauerndem Speichelfluss, Frey-Syndrom (Speichelfistel AuÃen) mit geringer Sekretion, Sonstiges Frey-Syndrom (Speichelfistel AuÃen), Gestörte Speichelsekretion (Trockenheit im Mund oder vermehrter Speichelfluss), Schwere Funktionsstörung der Zunge auf Grund einer Lähmung oder Gewebsverlust, Behinderung der Mundöffnung mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Nahrungsaufnahme, Kieferklemme mit Auswirkungen auf Ernährung oder Sprache, Teilverlust des Unterkiefers mit Pseudoarthrose - keine Beeinträchtigung beim kauen oder sprechen, Teilverlust des Unterkiefers mit Pseudoarthrose - schwere Beeinträchtigung beim kauen oder sprechen, Teilverlust des Oberkiefers - keine Beeinträchtigung beim kauen oder sprechen, Teilverlust des Oberkiefers - schwere Beeinträchtigung beim kauen oder spreche, Umfassender Verlust der Zähne - mehr als ein halbes Jahr prothetisch nur unzureichend zu versorgen, Erheblicher Teilverlust des Alveolarfortsatzes mit nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung, Gaumenverlust ohne mögliche Korrektur durch eine Prothese, Voll ausgebildete Lippenspalte (Voll isoliert) - je nach Ausprägung, Lippen-Kieferspalte bis Ende der Erstbehandlung, Lippen-Kieferspalte bis Verschluà der Spalte, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte mit Hörstörung und Störung der Nasenatmung, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte bis Verschluà der Spalte, Totale Gaumenspalte und Segelspalte (ohne Kieferspalte) bis Ende der Erstbehandlung, Submuköse Gaumenspalte oder Isolierte Segelspalte - bis zum Ende der Behandlung, Schluckstörungen (Dysphagie) ohne Beeinträchtigung der Nahrungsaufnahme, Schluckstörungen (Dysphagie) mit starker Beeinträchtigung der Nahrungsaufnahme, Schluckstörungen (Dysphagie) mit starken Auswirkungen auf den Ernährungszustand und häufiger Aspiration, Teilweise Verlust des Kehlkopfes je nach Auswirkungen auf das Sprechverhalten und den körpelichen Zustand, Teilweise Verlust des Kehlkopfes nach Entfernung einer Geschwulst im Frühstadium (T1 N0 M0), Sonstiger teilweiser Verlust des Kehlkopfes, Verlust des gesamten Kehlkopfes mit guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen, Verlust des gesamten Kehlkopfes in anderen Fällen, Verlust des gesamten Kehlkopfes auf Grund eines Tumors mit einer 5 jährigen Heilungsbewährung, Tracheostoma (reizlos) - z.B. ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität, mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurz dauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome), mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und über Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome), mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome), mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten, mit besonders schweren Auswirkungen (z. Dementsprechend ist zu beachten, ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z. Hilflose und Gehörlose haben stets einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Lebensjahres - Hilflosigkeit in Betracht, insbesondere wenn das Kind wegen gestörten Verhaltens ständiger Überwachung bedarf. Für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson ist nach dem SGB IX die Berechtigung für eine ständige Begleitung zu beurteilen. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang), später erworben (im 8. bis 18. Mit Bild gebenden Verfahren festgestellte Veränderungen (z. B. Osteoporose, Osteopenie bei hormonellen Störungen, gastrointestinalen Resorptionsstörungen, Nierenschäden) ist der GdS vor allem von der Funktionsbeeinträchtigung und den Schmerzen abhängig. - Innere Sekretion und Stoffwechsel Gleiches gilt für die besonderen funktionellen Auswirkungen einer Adipositas permagna.