Dabei muss das Unternehmen oder der selbstständige Dienstleistungserbringer einmalig ein Konto im Online-Meldeverfahren eröffnen. Um Erwerbstätige vor dem Risiko von Sozial- und Lohndumping zu schützen, wurden flankierende Maßnahmen eingeführt. unzulässig niedrige Löhne zu bekämpfen. 2 Die Versicherungspflicht für die Familienangehörigen entfällt, wenn diese im Ausland eine krankenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben. Die geschäftliche Entsendung von Mitarbeitenden in einen EU/EFTA-Mitgliedsstaat ist aus dem Alltag vieler Schweizer Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Firmenwortlaut (Firmenname) bei Einzelunternehmen, Gewerbeanmeldung reglementierte Gewerbe (Einzelunternehmen), Gewerbeanmeldung freie Gewerbe (Einzelunternehmen), Firmenwortlaut (Firmenname) bei Gesellschaften, Gewerbeanmeldung reglementierte Gewerbe (Gesellschaften), Gewerbeanmeldung freie Gewerbe (Gesellschaften). Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer selbständig Leistungen im Inland erbringt sowie unter eigenem Namen nach außen auftritt und mit seiner Tätigkeit im In- und Ausland Umsätze von mindestens CHF 100.000 erzielt. Sie liegt demnach nicht vor, wenn der Arbeitnehmer erst im Ausland (Beschäftigungsland) eingestellt wird. Luft- und Landverkehr) wird von dieser Prüfung abgesehen, die Kontingentbelastung bleibt jedoch aufrecht. Bei einer Entsendung von Arbeitnehmenden gelten die 90 Tage pro entsendendes Unternehmen. Entsendetage berechnen. Wann ist der Grundstückswert oder der Einheitswert als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer heranzuziehen? Die Entsendungsbescheinigung ist im Gastland dem Versicherungsträger zu übergeben, der für den Arbeitgeber zuständig ist. der folgende Lohnrechner. Ihr Arbeitseinsatz in der Schweiz erfolgt befristet und in der Regel projektgebunden. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sprachwahl: Das Unternehmen oder der selbstständige Dienstleistungserbringende muss einmalig ein Konto im Online-Meldeverfahren eröffnen. Die voraussichtliche Dauer der Entsendung beträgt maximal 24 Monate. https://www.sem.admin.ch/sem/en/home.html. Welche Rechtslage ist anwendbar und gibt es eine Optionsmöglichkeit? Der Arbeitnehmer muss vor der Entsendung in der Schweiz versichert gewesen sein, und der Arbeitgeber muss die Absicht haben, ihn nach der Entsendung weiterhin zu beschäftigen. Arbeitssicherheit 6. Online- Registrierung Die Online-Registrierung ermöglicht nach der erstmaligen Anmeldung eine einfache und rasche Meldung und Bearbeitung der Daten. Recht und Steuern ... Das Online-Tool gibt Anhaltspunkte zu den üblichen Löhnen in der Schweiz und ergänzt den bereits bestehenden Mindestlohnrechner für Entsendungen in Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen. Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Die Sozialversicherungsträger bzw. FAQ, Main Language: Sie richtet sich sowohl an Schweizer als auch an auslän-dische Unternehmen. Entsendung in die Schweiz; Nr. Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz Bislang musste im Antrag angegeben werden, ob die Entsendung befristet ist. Bagatellgrenze 1.100 Euro und Abschreibung geringwertiger Trennstücke, Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren, Erwerb durch Ehegatten oder eingetragenen Partner, Behördlicher Eingriff und Zuwendung durch öffentlich-rechtliche Körperschaft, Entstehen der Steuerschuld und Steuerschuldner. Unterlagen vor Ort 7. 4. Drittstaatsangehörige dürfen nur dann in die Schweiz entsendet werden, wenn sie seit mindestens zwölf Monaten dauerhaft in einem Vertragsstaat arbeits- und aufenthaltsberechtigt sind. Deutsch Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und entsandtem Arbeitnehmer oder entsandter Arbeitnehmerin bleibt während des Zeitraums der Entsendung … Hierdurch sollen die zuständigen Kontrollorgane (kantonale Arbeitsinspektionen) in die Lage versetzt werden, evtl. Home| Fallback Language: Sitemap| Employers temporarily posting workers to Switzerland for an assignment or to work in one of their branch offices must comply with certain pay conditions applicable in specific industries or locations. Die flankierenden Maßnahmen des Bundes verlangen, dass die entsandten Mitarbeiterinnen/entsandten Mitarbeiter für die gleiche Tätigkeit die in der Schweiz bezahlten Mindestlöhne erhalten. Support for the determination of the social security legislation applicable in the case of pursuit of activity in two or more States according to Reg. Vielen Dank für das Verständnis. Entsendung zwischen der Schweiz und Staaten, mit denen kein Abkommen geschlossen wurde. Da eine Entsendung immer befristet sein muss, wird diese Frage gestrichen; stattdessen sind die Angaben "Beginn der Entsendung" und "Ende der Entsendung" seit 1. Bei einer Entsendedauer von mehr als 90 Tagen besteht generell eine Bewilligungspflicht, der eine volle arbeitsmarktrechtliche Prüfung (Inländerbevorzugung, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen, Kontingentierung) vorausgeht. (EC) No. Schweiz – Nicht-Vertragsstaaten. 987/2009. Eine Entsendung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unmittelbar vor seinem Auslandeinsatz mindestens einen Monat aufgrund seines Wohnsitzes oder einer wirtschaftlich produktiven Arbeitsleistung in der Schweiz versichert war; Sie sind aktuell mit Ihrem Gründungsunternehmen angemeldet? Die Detailinformationen zu ENTSENDUNG + ARBEITSRECHT befinden sich noch in Produktion. Dazu gehört auch der Mindestlohn. Die Online-Meldung bietet sich vor allem für Arbeitgeber an, die regelmäßig Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, da dann alle relevanten Daten hinterlegt werden können, was künftige Bearbeitungen vereinfacht. We ask for your understanding and like to assure that we are steadily working on extending our English offer. Weiterhin wird eine Anleitung für das weitere Vorgehen sowie die Adresse des a. unmittelbar vor der Entsendung in der Schweiz versicherungspflichtig waren; und . b. für einen Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz tätig sind. IT Pursuant to the Posted Workers Act, inspections may be carried out to verify compliance with minimum pay conditions in Switzerland. Ausländische Arbeitgeber sind bei einer Entsendung ihrer Mitarbeiter in die Schweiz verpflichtet, im Rahmen des Meldeverfahrens den in der Schweiz bezahlten Bruttostundenlohn für jeden einzelnen Mitarbeiter anzugeben. Mehrfachbeschäftigte. Anzahl der Beschäftigungsstellen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und Entsendung, André Fasel gültig seit 1. Rechtsgrundlagen 2. English, Sprachwahl: Willkommen auf entsendung.at. Mai 2013 sind ausländische Dienstleister bei einer Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz verpflichtet, den dort bezahlten Bruttostundenlohn für jeden einzelnen Mitarbeiter anzugeben. gültig für Staatsangehörige der 28 Staaten der Europäischen Union (EU), des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz sowie für Während der Dienstleistungserbringung in der Schweiz ist auf die Einhaltung der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen zu achten. Gibt es eine Besonderheit/Begünstigung beim Erwerb im Familienverband? Meldepflichten 3. Entsendung zwischen Schweiz und EU. Erfahren Sie mehr. Anhaltspunkte zu den in der Schweiz üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen in Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen liefert u.a. Nur in bestimmten Branchen, für die spezielle Abkommen getroffen wurden (z.B. Nutzen Sie für die Meldung der einzelnen Einsätze das Online-Meldeverfahren; Online-Meldeverfahren. 987/2009 (English version) Januar 2020 verpflichtend. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt Visumpflicht. Selbstberechnung, Abgabenerklärung und Verteilungsmöglichkeit. Durch die Königliche Gesetzesverordnung 9/2017 vom 26. Die Tätigkeit wird auf Rechnung des Entsendeunternehmens ausgeführt. Seit 1.5.2010 gelten für die EU-Mitgliedstaaten die Verordnungen (EG) Nr. Employers can also research whether a permit is required and which minimum pay requirements apply to the different industries and cantons. Das entspricht circa 91.000 €. entsendung.admin.ch ist eine Informationsplattform zum Thema Arbeits- und Lohnbedin-gungen in der Schweiz und in den verschiedenen Kantonen. 4054418. Die Arbeitsbedingungen und Löhne entsandter Arbeitnehmerinnen/entsandter Arbeitnehmer müssen den Vorschriften der Schweiz entsprechen. Visitors to posting.admin.ch will also find links and contacts for additional information. Das österreichische Sozialversicherungsrecht kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Entsendedauer maximal 24 Monate beträgt. Entsendung in die Schweiz Stand: 24.10.2018 Grundlagen 1. Kann die Grunderwerbsteuer selbst berechnet werden? Contact| Leitfaden Entsendung Schweiz Seite 7 2.2 Mindestlöhne Bisher gibt es noch keinen gesetzlichen Mindestlohn in der Schweiz, der für das ge-samte Land gilt. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer sollte bereits zu Beginn der Entsendung die Bescheinigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (PD A1) und die Bestätigung über den Leistungsanspruch bei sich haben, um im Bedarfsfall abgesichert zu sein. Im Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz gelangen diese Bestimmungen seit 1.4.2012 bzw. Andernfalls gelten die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen des Beschäftigungsstaates. Kautionen und Vollzugskostenbeiträge 4. Das anzuwendende Sozialversicherungsrecht ändert … 883/2004 und Nr. DE Which collective employment contract applies in my case and what are the key provisions. English, Competence Centers for Excellent Technologies, Wirtschaftstreuhandberufe - Grenzüberschreitende Dienstleistung, Papamonat – Freistellung für Väter aus Anlass der Geburt des Kindes, Bezahlte Freistellung für Großschadensereignis- und Bergrettungseinsätze, Arbeitsbewilligungen (Schweizer Staatssekretariat für Migration), Adressliste der kantonalen Arbeitsmarktbehörden (Schweizer Staatssekretariat für Migration), Entsendung (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen), Finanzielle Unterstützung & Hilfestellungen, Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer – Phase 2, Antrag auf Teilnahme am Testangebot "Sichere Gastfreundschaft", Cloudbasierte Lösungen für Datenspeicherung, Dokumentenmanagement, Informationsaustausch, Kommunikationslösungen für Teamzusammenarbeit, Handeln am Online-Marktplatz für heimische Produkte, Informationen für Gäste, Betriebe und Beschäftigte. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin löst keine andere Arbeitskraft ab, deren Entsendezeit abgelaufen ist (Kettenentsendung). Zu diesem Zweck genügt es, sich als „Kunde” auf der Internetseite des Staatssekretariat für Migration registrieren zu lassen und anschließend die Meldung der einzelnen Einsätze in der Schweiz online vorzunehmen. Für baugewerbliche Arbeiten und Montage, Reinigungsarbeiten, Sicherheitsdienstleistungen und im Gastgewerbe muss acht Tage vor Arbeitsbeginn die Meldung an das jeweilige kantonale Arbeitsamt erstattet werden. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Firmenbuch – Eintragung Gesellschaften – Allgemeines, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Verschmelzung mehrerer Kapitalgesellschaften, Grenzüberschreitende Verschmelzung in der, Verschmelzung österreichischer Kapitalgesellschaften, Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, Einbringung insbesondere Umgründung eines Einzelunternehmens, Zusammenschluss zu einer Personengesellschaft, Anwachsung bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer, Bestellung gewerberechtlicher Geschäftsführer, Geschäftsbezeichnung und Geschäftsbedingungen, Voraussetzungen für die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Unzulässige Vertragsbestandteile zwischen Unternehmern und Konsumenten, Betriebsanlagen – Ordentliches Genehmigungsverfahren, Betriebsanlagen – Vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Betriebsanlagen – Regelmäßige Überprüfung, Spezielle Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, Allgemeines zu den speziellen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, Unterbliebene Aufklärung über das Rücktrittsrecht, Erbringung der Leistung (bei Verträgen über Waren), Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware, Kosten telefonischer Kontaktaufnahme nach Vertragsabschluss, Besondere Erfordernisse bei telefonisch geschlossenen Verträgen, Besondere Erfordernisse bei elektronisch geschlossenen Verträgen (, Verbraucherrücktritt vom Dienstleistungsvertrag, Verbraucherrücktritt von Energie- und Wasserlieferungsverträgen, Informationen zu grenzüberschreitender Dienstleistung, Rechnungslegung und Offenlegung der Bilanz, Allgemeine Formvorschriften und Losungsermittlung, Registrierkassenpflicht während der Corona-Krise, Umsatzsteuer im Rahmen der einkommensteuerlichen Pauschalierung, Spezielle Branchenpauschalierung im Überblick, Übersicht über die Pauschalierungsmöglichkeiten im Detail, Unentgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen, Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld, Umsatzsteuererklärung/Umsatzsteuerveranlagung, Ausfuhrlieferung/Innergemeinschaftliche Lieferung, Informationen für ausländische Unternehmer, Innergemeinschaftlicher Versandhandel nach Österreich, Vorsteuer bei Tages- und Nächtigungsgeldern, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, Internationales Steuerrecht – Doppelbesteuerungsabkommen, Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Staaten ohne, Steuerbelastung im Vergleich zur Einkommensteuer, Einlagen- und Innenfinanzierungs-Evidenzkonto, Verordnungen, Erlässe, Protokolle und Informationen, Steuersatz, Freibetrag und Freigrenze bei der Kommunalsteuer, Kommunalsteuer bei Arbeitskräfteüberlassung. Aber auch Arbeitnehmende erhalten hier viele interessante Hinweise. Oftmals kann nur durch eine Entsendung einem Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern im Zielland begegnet und eine über die Grenzen hinausgehende einheitliche Unternehmenspolitik verwirklicht werden. Kann ein grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerbsvorgang beim Finanzamt angezeigt werden? Bitte schauen Sie innerhalb der nächsten Tage nochmals vorbei. 883/2004 and No. Deutsch Dieser ist jedoch nicht immer leicht zu errechnen. die Sozialministerien der jeweiligen Mitgliedstaaten. Denn in der Schweiz gibt es keinen allgemeinen gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Die österreichischen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften kommen nur zur Anwendung, wenn die voraussichtliche Dauer der Entsendung 24 Monate nicht überschreitet. Anders als bei einem Stellenantritt bleiben entsandte Mitarbeitende dem Arbeitsvertrag mit ihrer Arbeitgeberin / ihrem Arbeitgeber im Herkunftsland unterstellt. Nach Inanspruchnahme der 24 Monate könnte für eine Verlängerung der Entsendung auf maximal fünf Jahre (insgesamt) unter gewissen Voraussetzungen eine Änderung des Beschäftigungsort-Prinzips durch eine Ausnahmevereinbarung – zu schließen zwischen den zuständigen Behörden der betroffenen Staaten – erwirkt werden. Link zu Online-Registrierung der Schweiz gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), der "Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EKVK" (PEB) oder der Bescheinigung S1 bei Wohnsitzverlegung aushilfsweise gewährt. Der Unternehmer oder die Unternehmerin übt eine nennenswerte Geschäftstätigkeit in Österreich aus. Ausnahmen sind bei einer Entsendung aus Deutschland (Ausstrahlung) und bei einer Entsendung nach Deutschland (Einstrahlung) vorgesehen. Entsandte Arbeitnehmerinnen/entsandte Arbeitnehmer bleiben in Österreich nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sachleistungen, d.h. Krankenbehandlungen auf Rechnung des zuständigen österreichischen Krankenversicherungsträgers werden von den in Betracht kommenden Leistungserbringern des jeweiligen EU-Mitgliedstaates, EWR-Staates bzw. Mai 2010. auf alle vier Sozialversicherungszweige anzuwenden. Im Falle eines Stellenantritts in der Schweiz, der länger als 3 Monate dauert, muss eine Aufenthaltsbewilligung respektive wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Grenzgängerbewilligung eingeholt werden. A1-Verfahren 2020: Angaben zur Entsendung. Bei einem Lohnrechner handelt es sich um eine interaktive Webplattform, welche anhand eines Modells für ein individuelles Profil eine Lohnspanne schätzt. Entsendung zwischen der Schweiz und Island, wenn der Entsandte werder die Schweizer noch eine EFTA-Nationalität besitzt. Unternehmen mit Sitz in Österreich können ebenso wie alle anderen EU- und EFTA-Staaten für einen bestimmten Zeitraum eigene Arbeitnehmerinnen/eigene Arbeitnehmer zur Dienstleistungserbringung in die Schweiz entsenden.. Entsendedauer bis zu 90 Tagen. Unternehmen mit Sitz in Österreich können ebenso wie alle anderen EU- und EFTA-Staaten für einen bestimmten Zeitraum eigene Arbeitnehmerinnen/eigene Arbeitnehmer zur Dienstleistungserbringung in die Schweiz entsenden. Registrieren Sie sich im Meldetool als „Kunde“ So können Sie sich nach der (Anfangs-)Registrierung nur noch einloggen, für Meldung; Daten-Bearbeitung; usw. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. In einigen Kantons existieren jedoch regionale Vorgaben, an die sich dort tätige Un- Arbeitsrecht 5. Muss die Grunderwerbsteuer auf einmal bezahlt werden? Mehrfachbeschäftigte sind Personen, die gewöhnlich in zwei oder mehr EU/EWR-Mitgliedstaaten oder der Schweiz tätig sind. Entsendung. DE Eine Entsendung setzt in der Regel einen Ortswechsel voraus. Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum zum Arbeiten in ein anderes Land entsendet als er seinen Sitz hat und als diese gewöhnlich ihre Arbeit verrichten. entsendung.at ist eine Homepage rund um das Thema grenzüberschreitender Einsatz von Mitarbeitern.Sie richtet sich einerseits an international tätige Unternehmen, andererseits finden auch Mitarbeiter, denen … Die Personenfreizügigkeit gilt … Ohne A1-Bescheinigung kann ein geschäftlicher Aufenthalt in der EU teuer zu stehen kommen. Im Rahmen der fortschreitenden Globalisierung gewinnt die Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland immer mehr an Bedeutung. IT. Was ist das Stammkapital, was sind die Stammeinlagen? In einigen Kantonen existiert eine Lohnuntergrenze. The Act also provides for the laying down of mandatory minimum pay should postings repeatedly undercut the Swiss market. Entsendung in die Schweiz - Druckversion (PDF, 24 KB) Fragebogen für die Ausstellung der Bescheinigung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften bei Beschäftigung in die Schweiz (Vordruck CH 1) und Prüfung einer Entsendung im Sinne der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) Die Online-Meldung bietet sich vor allem für Arbeitgeber an, die regelmäßig Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, da dann alle relevanten Daten hinterlegt werden können, was künftige Bearbeitungen vereinfacht. Entsendet das Unternehmen Arbeitnehmende für mehr als 90 Entsendetage pro Jahr in die Schweiz, muss es dafür eine Bewilligung beantragen. bei Entsendungen in die EWR-Staaten seit 1.6.2012 zur Anwendung. In diesem Zusammenhang ist immer wieder von der sogenannten A1-Bescheinung die Rede. Voraussetzungen für eine Entsendung. EN Für übrige Dienstleistungserbringungen bis zu acht Tagen Tätigkeitsdauer ist eine Entsendung melde- und bewilligungsfrei. Dabei muss das Unternehmen oder der selbstständige Dienstleistungserbringer einmalig ein Konto im Online-Meldeverfahren eröffnen. Mehrwertsteuer bei der Entsendung in die Schweiz. Entsendung in die Schweiz Arbeitsmarktrechtliche Vorschriften. Die Informationsplattform entsendung.admin.ch gibt deutschen Unternehmern die Möglichkeit online zu testen, ob eine simple Meldung des geplanten Einsatzes in der Schweiz ausreicht oder eine Arbeitsbewilligung der Schweizer Behörden erforderlich ist. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber vorübergehend zur Arbeitsausführung in einen anderen Vertragsstaat entsandt, so ändert sich der Beschäftigungsort. Hintergrund ist, dass ausländische Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern an die zwingenden arbeitsrechtlichen Vorschriften in der Schweiz gebunden sind. Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, Gebühr für Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Bestandverträge, Führung von Aufschreibungen bei Selbstberechnung von Rechtsgeschäftsgebühren, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche – Meldung durch Rechtsanwälte und Notare, Geldwäsche – Meldung durch Gewerbetreibende, Verständigungspflichten des Lehrberechtigten, Ausbildungsverbund – ergänzende Ausbildung, Vorzeitiger Antritt zur Lehrabschlussprüfung, Lehrvertrag – Auflösung während der Probezeit, Weiterbeschäftigung im Lehrbetrieb ("Behaltezeit") nach Lehrabschluss, Basisförderung und Förderung der Lehre für Erwachsene, Lehrstellenförderung des Arbeitsmarktservice (AMS), Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen, Förderung von Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten, Förderung des gleichmäßigen Zugangs von Frauen und Männern zu verschiedenen Lehrberufen, Internationale Wettbewerbe und Auslandspraktika, Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen, Unternehmensinterner Transfer von Führungskräften, Spezialisten und, Sonstige Pflichten des beschäftigenden Unternehmens, Aufzeichnungspflicht des beschäftigenden Unternehmens, Arbeitskräfteüberlassung – Meldepflichten, Berechtigungen zur Beschäftigung für Arbeitgeber, Beschäftigungsbewilligung – Melde- und Auflagepflichten, Beschäftigungsbewilligung – Schüler, Studierende, Studienabsolventen, Beschäftigungsbewilligung – Ausländer mit besonderem Schutz, Berechtigungen zur Beschäftigung für Arbeitnehmer, Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt, Förderungen für Unternehmer mit Behinderungen, Mitwirkung in personellen Angelegenheiten, Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Die wichtigsten Aufgaben der Lohnverrechnung, Aufgaben Lohnverrechnung während Arbeitsjahr (Kalenderjahr), Aufgaben Lohnverrechnung Beendigung Arbeitsverhältnis, Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Übermittlung der Jahreslohnzettel an das Finanzamt, Übermittlung der Beitragsnachweisung an die Sozialversicherung, Auskunftspflicht gegenüber dem Versicherungsträger, Arbeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe, Außergewöhnliche Fälle nach dem Arbeitszeitgesetz, Außergewöhnliche Fälle nach dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, Aushang Arbeitszeitregelung und Ruhezeitregelung, Pflichten in Zusammenhang mit dem Fahrtenbuch (Lenkprotokoll), Ersatzleistung Beendigung Arbeitsverhältnis, Familienhospizkarenz/Familienhospizteilzeit, Elternkarenz und Elternteilzeit – Kündigungs- und Entlassungsschutz, Allgemeines zu Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, Sozialversicherungsrechtliche Absicherung bei Pflegekarenz/Pflegeteilzeit, Frühwarnsystem im Sinne des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, Auflösungsabgabe bei Beendigung eines Dienstverhältnisses, Arbeitslosenversicherung – Arbeitsbescheinigung, Abfertigung NEU für Arbeitnehmer und Freie Dienstnehmer, Pflichtmodell für Gewerbetreibende und Neue Selbstständige, Übertritt von Abfertigung ALT in Abfertigung NEU, Ausscheiden gewerberechtlicher Geschäftsführer, Überblick Standortverlegung Einzelunternehmen, Notwendige Schritte im Zusammenhang mit Arbeitnehmern, Überblick Standortverlegung Gesellschaften, Verlagerung eines Unternehmens in einen anderen, Geschäftsraummiete oder Unternehmenspacht, Firmenbuch – Eintragung Einzelunternehmen, Firmenbuch – Eintragung Personengesellschaften –, Firmenbuch – Eintragung Kapitalgesellschaften –, nicht löschen - Kopie von Allgemeines zum Firmenbuch, Registrierung zur elektronischen Zustellung, Verwaltungsgerichte und Verfassungsgerichtshof, Allgemeines zum Vertragsrecht in Österreich, Besondere Regelungen für Fern- und Auswärtsgeschäfte, Konjunkturerhebung Produzierender Bereich, Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) im firmeneigenen Bereich, Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) im öffentlichen Bereich, Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen (IKT), Erhebung Arbeitskräfteüberlassung gemäß § 13, Unlautere Geschäftspraktiken - Allgemeines, Lobbying- und Interessenvertretungsregister, AuftraggeberInnenhaftung für Sozialversicherungsbeiträge, Rechte und Pflichten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Voraussetzungen für die Wiedereingliederungsteilzeit, Wiedereingliederungsteilzeit − Inhalt der Vereinbarung, Dauer und Antritt, Wiedereingliederungsteilzeit – Ausmaß der Arbeitszeitreduktion, Zustehendes Entgelt und Wiedereingliederungsgeld, Vorzeitige Beendigung der Wiedereingliederungsteilzeit/Entziehung des Wiedereingliederungsgeldes, Wiedereingliederungsteilzeit – Sozialversicherung und Kündigungsschutz, Verfall von Leistungsansprüchen − Krankenversicherung von Selbstständigen, Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Leistungen der Sozialversicherung für Selbstständige, Bewilligungspflichtige Tätigkeiten mit Strahlenquellen, Entsorgung und Verbringung von radioaktiven Abfällen, Freigabe radioaktiver Stoffe und Ableitung, Strahlenschutz bei natürlichen Strahlenquellen, Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften – Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen, Notfallvorsorge und -reaktion bei Tätigkeiten, Koordinierungsstelle für Umweltinformation, Ansuchen auf Bereitstellung von Umweltinformationen, Pflichten der informationspflichtigen Stellen, Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich, Inhalt und Umsetzung der Aarhus-Konvention in der, Allgemeines zur Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren, Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltbezogene Pläne, Programme und Politiken, Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen mit Umweltauswirkungen, Allgemeines zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, Antrag auf Überprüfung vor einer unabhängigen Instanz oder vor Gericht, Weitere Möglichkeiten zur Überprüfung und Streitschlichtung, Bevollmächtigter für Elektro- und Elektronikgeräte, Verbot von Einwegkunststofftragetaschen ("Plastiksackerl"), Gefährliche Abfälle – Begleitscheinerstellung, Abfallverbringung - Beantragung der Vorabzustimmung, Sammlung und Behandlung von Abfällen – Erlaubnis, Abfallsammlung/-behandlung − Stammdatenregistrierung, Nicht gefährliche Abfälle – Verantwortliche Personen, Gefährliche Abfälle – Abfallrechtlicher Geschäftsführer, Gefährliche Abfälle – Fachkundige Personen in Gemeinden, Gefährliche Abfälle – Begleitscheinmeldung, Das Abfallende für Ersatzbrennstoffprodukte, Das Abfallende für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott, Das Abfallende für bestimmte Arten von Bruchglas, Das Abfallende für bestimmte Arten von Kupferschrott, Pflichten bei Bau- und Abbruchtätigkeiten, Abfallbehandlungsanlagen – allgemeine Genehmigung, Ortsfeste/Mobile Abfallbehandlungsanlagen – Anzeige, Mobile Abfallbehandlungsanlagen – Genehmigung, Mobile Abfallbehandlungsanlagen – Eigenkontrolle, Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen – Genehmigung, Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen – Vereinfachte Genehmigung, Abfallbehandlungsanlagen – Inhaberwechsel, Abfallbehandlungsanlagen - Überwachung/Stilllegung/Schließung, Abfall(mit)verbrennungsanlagen - Emissionserklärung, Seveso-Betriebe nach dem Abfallwirtschaftsgesetz, Deponie - Überwachung/Stilllegung/Schließung, Genehmigung von Sammel- und Verwertungssystemen, Kompostherstellung/-import – Aufzeichnungen, Abfallsammlung/-behandlung - Rechtsnachfolge Umgründung, Abfallsammlung/-behandlung - Einstellung/Ruhen/Wiederaufnahme, Einstufungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungspflichten, Einstufungsdaten, Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische, Aufzeichnungspflichten und beauftragte Person für den Giftverkehr, Verlust oder irrtümliche Abgabe von Giften, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen, Fluorierte Treibhausgase - Zertifizierung von Unternehmen, Klimaschutzstrategien und Maßnahmen gegen den Klimawandel, Weiterführende Informationen zum Thema Klimaschutz, Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe, Nachweis der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen, Kontrollgerät/Fahrtschreiber – Überprüfung, Ausnahmebewilligung Schiene, Schiffsverkehr, Luftfahrt, Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter), Arbeiten auf oder neben der Straße – Bewilligung, Straßenbenützung zu verkehrsfremden Zwecken – Bewilligung, Allgemeines Nacht-, Wochenend- und Feiertagsfahrverbot, Arbeitsrechtliche Aspekte von Katastrophen, Handelspolitische Maßnahmen und Außenwirtschaftsrecht, Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr – Allgemeines, Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr – Meldung, Grenzüberschreitender Kapitalverkehr – Allgemeines, Grenzüberschreitender Kapitalverkehr – Meldung, Rechtmäßige Datenverarbeitung und Grundsätze für die Verarbeitung – Datenschutz, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Datenschutz, Einwilligung in die Datenverarbeitung – Datenschutz, Nationale/Europäische/Internationale Normen, Abnahmepflichtenhefte Heizung-Klima-Lüftung-Sanitäre, Standardisierte Leistungsbeschreibung Haustechnik, Standardisierte Leistungsbeschreibung Hochbau, Auswertungen zur öffentlichen Auftragsvergabe, Ausschluss von Bieterinnen/Bietern und Ausscheiden von Angeboten, Ausschreibungsdatenbanken und Publikationsmedien, Unternehmensbezogene Wirtschaftsförderung, Förderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, TOP-Tourismus-Förderung Teil A: Top-Investition, TOP-Tourismus-Förderung Teil B: Jungunternehmer, TOP-Tourismus-Förderung Teil C: Innovation, TOP-Tourismus-Förderung Teil D: Restrukturierung, Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft (2014 bis 2020), Weitere Förderungsprogramme auf Bundesebene, Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung –, Haftungsfragen bei der Übernahme und Auflösung von Betrieben, Unternehmensfortführung bei Insolvenzverfahren, Geltendmachung von Insolvenzforderungen aus Sicht der Gläubiger, Vertragsfortführung – Vertragsauflösung in der Insolvenz, Sicherung des Mitarbeiter-Entgelts in der Insolvenz, Mindestausstattung im Gastgewerbe – Abweichende Maßnahmen, Genehmigung eines Gastgartens (Schanigartens), Vereinheitlichter Jugendschutz in der Gastronomie, Änderung Aufsperrstunde/Sperrstunde im Gastgewerbe, Allergenkennzeichnung in Gastronomiebetrieben, Allgemeines zu arbeitsrechtlichen Sonderregelungen in der Baubranche, Bauarbeiter – Urlaub, Abfertigung und Winterfeiertage, Schlechtwetterentschädigung – Antrag auf Rückerstattung durch den Betrieb, Verpflichtende Koordination bei Bauarbeiten, Ärzte − Antrag auf Anerkennung von Ausbildungsstätten, Zahnärzte – Aufklärungs-, Rechnungslegungs- und Auskunftspflicht, Berufshaftpflichtversicherung (Klinische Psychologen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten), Klinische Psychologen, Gesundheitspsychologen und Psychotherapeuten − Auskunfts- und Mitteilungspflicht, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – Auskunfts-, Informations- und Rechnungslegungspflicht, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – Pflegedokumentation, Hebammen – Aufklärungs- und Rechnungslegungspflicht, Heilmasseure – Auskunfts-, Informations- und Rechnungslegungspflicht, Gentechnik − Gentechnisch veränderte Organismen, Gentechnik − Gentechnisch veränderte Organismen im geschlossenen System, Arzneimittel – Fach- und Gebrauchsinformation, Arzneimittel – Verlängerung von Zulassungen, Arzneimittel – Überwachung von Arzneimitteln, Arzneimittel – Qualitätsmängel und Produktdefekte, Arzneimittel – Nicht-interventionelle Studien, Einzelhandel – Ausverkauf aus besonderen Gründen, Waffen – Prüf- und Kennzeichnungspflichten, Impressumspflicht gemäß § 24 Mediengesetz, Offenlegungspflicht gemäß § 25 Mediengesetz, Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen gemäß § 26 Mediengesetz, Agrarpolitik – Sammelantrag auf Direktzahlungen, Agrarpolitik – Sammelantrag auf Direktzahlungen – Auskunftspflicht, Lebensmittelsicherheit – Eigenkontrollpflichten, Lebensmittelsicherheit – Fleisch und Aquakultur, Lebensmittelsicherheit – Milch, Eier, Honig, Lebensmittelsicherheit – Schlachtbetriebe, Rinder – Meldung an die elektronische Datenbank, Rinder – Kennzeichnung mit Ohrmarken – Auskunftspflicht, Rinder – Kennzeichnung mit Schlachtnummer, Rinder – Handelsklassen für Rinderschlachtkörper, Schweine – Kennzeichnung mit Schlachtnummer, Schweine, Schafe und Ziegen – Stamm- und Betriebsdaten, Schweine, Schafe und Ziegen – Beantwortungspflicht, Wein – Ernte-, Erzeugungs- und Bestandsmeldung, Nährwertangaben auf vorverpackten Lebensmitteln, Tierärzte – Grenzüberschreitende Tätigkeit, Bilanzbuchhalter – Befreiung von der Prüfung, Bilanzbuchhaltungsberufe – Bestellung von natürlichen Personen, Bilanzbuchhaltungsberufe – Anerkennung von Gesellschaften, Bilanzbuchhaltungsberufe – Änderungsmeldung, Bilanzbuchhaltungsberufe - Berufliche Niederlassung, Bilanzbuchhaltungsberufe – Ruhen der Befugnis, Bilanzbuchhaltungsberufe – Beendigung des Ruhens, Bilanzbuchhaltungsberufe – Verzicht auf die Berufsberechtigung, Bilanzbuchhaltungsberufe - Grenzüberschreitende Dienstleistung, Bilanzbuchhaltungsberufe - Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Wirtschaftstreuhänder – Prüfungszulassung – Antrag, Wirtschaftstreuhänder – Berufsanwärter – Anmeldung, Wirtschaftstreuhänder – Berufsanwärter – Änderungsmeldung, Wirtschaftstreuhänder – Bestellung von natürlichen Personen, Wirtschaftstreuhänder – Anerkennung von Gesellschaften, Wirtschaftstreuhandberufe - Berufliche Niederlassung, Wirtschaftstreuhänder – Ruhen der Befugnis, Wirtschaftstreuhänder – Beendigung des Ruhens, Wirtschaftstreuhänder – Kanzleifortführung, Wirtschaftstreuhänder – Umsatzgebühren – Festsetzung, Wirtschaftstreuhänder – Umsatzgebühren – Schätzung, Wirtschaftstreuhänder – Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Ziviltechniker – Befugnis für natürliche Personen, Ziviltechniker – Befugnis für Gesellschaften, Ziviltechniker – Ruhen der Befugnis wegen Dienstverhältnis, Ziviltechniker – Wiederaufnahme der Ausübung der Befugnis, Ziviltechniker – Verzicht auf die Befugnis, Ziviltechniker - Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftplichtversicherung (Rechtsberufe), Berufshaftpflichtversicherung (Notarinnen/Notare), Haftpflichtversicherung (Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte).